Forderungen
Der VSBÖ fordert folgende Teile des Tabak-Nichtraucherschutz-Gesetz zu ändern:
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den fünften Absatz des §12 TNRSG, BGBl Nr.431/1995 in der Fassung der Kundmachung BGBl I Nr.101/2015, der lautet:
„Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.“
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sowie den vierten Absatz des §13 TNRSG, BGBl Nr.431/1995 in der Fassung der Kundmachung BGBl I Nr.101/2015, der lautet:
„Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.“
Der VSBÖ fordert eine neue Betriebsart „Shisha“, sowie
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Eine eigene Fachgruppe in der Wirtschaftskammer Österreich, mit Gewerbeberechtigung „Shisha Bar“
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Eine eigene Berufssparte in der Arbeiterkammer Österreich, mit Berufsausbildung „Shisha-Macher“
Der VSBÖ fordert des Weiteren:
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adäquate Verhandlungen über Maßnahmen, technischer und kollektivvertraglicher Art, die den Arbeitnehmerschutz forcieren und garantieren, wie in anderen europäischen Staaten.
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adäquate Verhandlungen über Maßnahmen, die der Qualitätssicherung und Standardisierung der Shisha Bar Betreiber dienen.