Forderungen
		
		
			
				Der VSBÖ fordert folgende Teile des Tabak-Nichtraucherschutz-Gesetz zu ändern:
			
		
		
			- 
				den fünften Absatz des §12 TNRSG, BGBl Nr.431/1995 in der Fassung der Kundmachung BGBl I Nr.101/2015, der lautet:
				
				
				„Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.“
				
				
			 
			- 
				sowie den vierten Absatz des §13 TNRSG, BGBl Nr.431/1995 in der Fassung der Kundmachung BGBl I Nr.101/2015, der lautet:
				
				
					„Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.“
				
				
			 
		
		
		
			
				Der VSBÖ fordert eine neue Betriebsart „Shisha“, sowie
			
		
		
			- 
				Eine eigene Fachgruppe in der Wirtschaftskammer Österreich, mit Gewerbeberechtigung „Shisha Bar“
				
			 
			- 
				Eine eigene Berufssparte in der Arbeiterkammer Österreich, mit Berufsausbildung „Shisha-Macher“
			
 
		
		
		
			
				Der VSBÖ fordert des Weiteren:
			
		
		
			- 
				adäquate Verhandlungen über Maßnahmen, technischer und kollektivvertraglicher Art, die den Arbeitnehmerschutz forcieren und garantieren, wie in anderen europäischen Staaten.
				
			 
			- 
				adäquate Verhandlungen über Maßnahmen, die der Qualitätssicherung und Standardisierung der Shisha Bar Betreiber dienen.