Forderungen

Der VSBÖ fordert folgende Teile des Tabak-Nichtraucherschutz-Gesetz zu ändern:

  • den fünften Absatz des §12 TNRSG, BGBl Nr.431/1995 in der Fassung der Kundmachung BGBl I Nr.101/2015, der lautet:
    „Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.“

  • sowie den vierten Absatz des §13 TNRSG, BGBl Nr.431/1995 in der Fassung der Kundmachung BGBl I Nr.101/2015, der lautet:
    „Die Regelungen des Rauchverbotes im Sinne dieser Bestimmung erstrecken sich auch auf die Verwendung von verwandten Erzeugnissen und von Wasserpfeifen.“


Der VSBÖ fordert eine neue Betriebsart „Shisha“, sowie

  • Eine eigene Fachgruppe in der Wirtschaftskammer Österreich, mit Gewerbeberechtigung „Shisha Bar“

  • Eine eigene Berufssparte in der Arbeiterkammer Österreich, mit Berufsausbildung „Shisha-Macher“


Der VSBÖ fordert des Weiteren:

  • adäquate Verhandlungen über Maßnahmen, technischer und kollektivvertraglicher Art, die den Arbeitnehmerschutz forcieren und garantieren, wie in anderen europäischen Staaten.

  • adäquate Verhandlungen über Maßnahmen, die der Qualitätssicherung und Standardisierung der Shisha Bar Betreiber dienen.